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Krankenversicherung nach der Heirat

Synonym(e): GKV · gesetzliche Krankenversicherung · PKV · private Krankenversicherung

Ehepartner können bei der gesetzlichen Krankenkasse unter Umständen kostenlos mitversichert werden. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So kann ein Ehegatte nur dann kostenfrei familienversichert werden, wenn sein regelmäßiges Gesamteinkommen den Betrag von 365 Euro im Monat nicht übersteigt. Auch darf er nicht Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Zu den versicherungspflichtigen Personen gehören unter anderem Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Berufstätige in der Landwirtschaft und Rentner.

Auch Kinder sind bei der GKV gebührenfrei versicherbar. Dies gilt allerdings nur bis zu bestimmten Alters- und Einkommensgrenzen. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenlos abgesichert. Dies wird fortgesetzt bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn keine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung stattfindet. Diese Grenzen können um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes erweitert werden.

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Möglichkeit, Familienangehörige kostenlos mitzuversichern. Daher lohnt sich der Wechsel in die PKV nicht immer. Gerade wer eine größere Familie hat, sollte bedenken, dass bei der privaten Krankenversicherung nicht nur für den Ehepartner, sondern auch für alle Kinder Beiträge gezahlt werden müssen. Jedes Ehepaar sollte sich daher zunächst ausgiebig über die Vor- und Nachteile der GKV und der PKV informieren.







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