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Was bedeutet eigentlich Familienstand...Verheiratet:Das Adjektiv "verheiratet" bedeutet juristisch "Familienstand von Ehepartnern". Es gibt verschiedliche Möglichkeiten von Familienständen, der eine ist verheiratet zu sein. Der Begriff ist vom Verb „heiraten“ grammatikalisch abgeleitet, wird aber nur auf Eheleute, nicht aber auf Lebenspartnerschaften angewandt. Verpartnerung: Vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) wird der Begriff Verpartnerung zur Klarstellung oder Abrenzung beim Eingehen einer Ehe verwendet. Der Begriff Verpartnerung ist der Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. In Deutschland wird der Begriff Verpartnerung bei Ämtern und staatlichen Stellen verwendet. Neben den oben genannten Familienständen kennt das deutsche Recht noch die Begriffe ledig, verwitwet oder geschieden. Die wir auf unsern Seiten jedoch nicht näher erklären möchten, da wir ja von Lesern ausgehen, die sich bald trauen möchten :-)
Quelle: www.wikipedia.de |
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